Assistenzhunde

Assistenzhunde

Ab dem 1. März 2023 gilt die neue Assistenzhundeverordnung. Assistenzhunde können danach geprüft bzw. anerkannt werden und erhalten Zutrittsrechte (siehe Teilhabestärkungsgesetz Artikel 9 und BGG § 12 e bis 12l).  

Definition Mensch-Assistenzhund-Team

Ein Mensch-Assistenzhund-Team (im Behindertengleichstellungsgesetz/BGG und in der Assistenzhundeverordnung auch „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“ genannt), besteht aus einem Menschen mit einer Beeinträchtigung und seinem*ihrem speziell für sie*ihn ausgebildeten Hund. Darüberhinaus kann noch eine weitere Person dem Team angehören. Zum Beispiel wenn der Mensch mit Beeinträchtigung alleine die Versorgung nicht gewährleisten, das Führen des Hundes alleine nicht übernehmen kann oder wenn er*sie unter 16 Jahre alt ist.

Es gibt 5 Assistenzhundearten:

    1. Blindenführhund: für Menschen mit visuellen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen
    2. Mobilitätsassistenzhund: für Menschen mit Beeinträchtigung der Mobilität, z. B. Menschen im Rollstuhl
    3. Signalassistenzhund: für Menschen mit akustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung
    4. Warn – & Anzeigeassistenzhund: für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen, Allergieanzeige, Geruchsverlust, Anzeige von neurologisch-, stoffwechsel- oder systembedingten Anfällen
    5. PSB-Assistenzhund: für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen, z. B. Autismus, PTBS

 

Ausbildungsstätten für Assistenzhunde finden Sie hier.   

Dogs with Jobs e. V. selbst ist keine Ausbildungsstätte für Assistenzhunde! Wir bieten nur Prüfungen für die „Übergangs-Teams“ an, die vor dem 1. März 2023 mit ihrer Ausbildung begonnen haben und diese bis Ende Juni 2024 mit der Prüfung abschließen.

Informationen über unsere Prüfungen finden Sie hier.